Veranstaltungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich. Dies gilt insbesondere für
- gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen;
- Veranstaltungen auf Straßen;
- Anbringung von Werbungen/Transparenten auf Brücken/Überführungen;
- Anbringung von Reklamezetteln auf parkenden Kraftfahrzeugen;
- Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln
Zuständige Stelle:
- Bezirkshauptmannschaft für Landesstraßen
- Gemeinden für Gemeindestraßen
Erforderliche Unterlagen:
- Ansuchen
- Plandarstellung
Kosten:
Antragsgebühr | € | 14,30 | |
Beilagengebühr | € | 3,90 | (je Bogen) |
Verwaltungsabgaben | € | 35,50 |
Rechtsgrundlagen:
§ 82 Straßenverkehrsordnung (StVO)