Sozialhilfeverband

Die aktuelle Organisation der Sozialhilfe und damit auch die strukturellen Voraussetzungen der steirischen Sozialhilfeverbände sind im Steiermärkischen Sozialhilfegesetz - SHG
 (LGBl. Nr. 29/1998) geregelt. Demnach bilden alle Gemeinden eines politischen Bezirkes den Sozialhilfeverband. Der Sozialhilfeverband besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit als Körperschaft öffentlichen Rechts und ist in seinen rechtlichen Grundlagen wie auch in seiner Organisationsstruktur mit einer Gemeinde vergleichbar.


Der Sozialhilfeverband Voitsberg ist ein Gemeindeverband aller 15 Gemeinden des Bezirkes und hat die wichtige Aufgabe, Menschen in sozial schwierigen Situationen zu helfen und zu unterstützen. Das Budget des Sozialhilfeverbandes wird durch Mittel des Landes Steiermark sowie durch Beiträge der Gemeinden (Sozialhilfeumlage) finanziert, wodurch jede Gemeinde entsprechend ihrer Finanzkraft beiträgt.


Im Sozialhilfeverband haben alle Gemeinden ein Mitspracherecht und entsenden diese je nach Einwohnerzahl der Gemeinde ihre jeweiligen Vertreter in die Verbandsversammlung.


Die Verbandsversammlung entscheidet über den regionalen Sozialplan sowie das jährliche Budget (Voranschlag, Rechnungsabschluss, Darlehensaufnahmen, Dienstpostenplan etc.) und die Errichtung von stationären Einrichtungen.


Die Verbandsversammlung wählt aus ihrem Kreis die Mitglieder des Verbandsvorstandes, den Prüfungsausschuss sowie den Obmann und dessen Stellvertreter.


Der Prüfungsausschuss überprüft die Verwaltung und überwacht die Finanzen; der Verbandsausschuss ist zuständig für alle Personalangelegenheiten und entscheidet über Investitionen sowie über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Der Obmann vertritt den Sozialhilfeverband nach außen.


Der Sozialhilfeverband Voitsberg ist gemäß den Richtlinien des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes insbesondere für folgende gesetzliche Aufgaben zuständig:


• Sozialhilfe
• Behindertenhilfe
• Kinder- und Jugendhilfe 
• Betreiber des Pflege- und Seniorenheimes Voitsberg

 

Die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Voitsberg befindet sich in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg und ist der Bezirkshauptmann Leiter der Geschäftsstelle.
Sämtliche anfallenden Verwaltungstätigkeiten werden von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie dem Sozialreferat durchgeführt.