Corona-Virus (SARS-CoV-2) Informationen
1. Situation im Bezirk Voitsberg
Nachdem mit der Einrichtung eines zentralen Corona-Dienstes an Tagesrandzeiten und am Wochenende eine exakte zeitnahe Statistik der Krankheitsfälle nicht zu führen ist, wird auf die Informationen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung unter News-Portal - Land Steiermark sowie auf das
AGES Dashboard Covid19 verwiesen.
Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg erreichen derzeit sehr viele Anfragen zum Thema Corona, was dazu führt, dass unsere Telefonanlage oft überlastet ist, Sie uns oft nicht erreichen können oder sehr lange warten müssen. Vielleicht haben Sie auch deshalb Ihre Anfrage schriftlich an uns gerichtet.
Nachfolgend finden Sie Informationen wie Sie sich im Fall eines positiven Testergebnisses zu verhalten haben bzw. welche Einrichtungen, für die Beantwortung Ihrer Frage/n zuständig ist:
- Wenn Sie mit einem Antigentest positiv getestet wurden, wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline 1450 oder registrieren Sie sich auf der Plattform
COVID-19-Verdachtsfallabklärung Steiermark, um einen behördlichen PCR-Test zu veranlassen. Bleiben Sie bitte zu Hause und reduzieren Sie Ihre Kontakte, da Sie als Verdachtsfall gelten.
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Positiv getestete Personen (Kranke und Krankheitsverdächtige) sollen künftig nicht mehr mittels Bescheid abgesondert (!), sondern mittels Verordnung nach § 7b EpiG verkehrsbeschränkt werden (VerkehrsbeschränkungsVO) und haben eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
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Positiv getestete Personen müssen bei Kontakt mit anderen Menschen eine Maske tragen und gewisse Settings (KA, APH, ua.) meiden.
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Positiv getestete Personen gehen unter den Auflagen der VO arbeiten. Können Sie die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske am Arbeitsort oder am Weg zur Arbeit jedoch nicht einhalten und können auch keine sonstigen geeigneten organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden, darf der Arbeitsort nicht betreten werden.
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Personen, die am Arbeitsort zwar durchgehend eine Maske tragen könnten, aber krank sind, müssen sich dementsprechend krankmelden und befinden sich arbeitsrechtlich im Krankenstand.
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Positiv getestete Schüler*innen gehen unter den Auflagen der VO in die Schule, ausgenommen sind Kindergärten und die Primarstufe (da keine nicht durchgehende Maske getragen werden kann).
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Kontaktpersonen unterliegen keiner Verkehrsbeschränkung.
Für Fragen zum Thema (Frei)Testen und Verkehrsbeschränkungen steht die Corona-Hotline des Landes Steiermark unter der Telefonnummer 0316/877-6700 zur Verfügung!
Sollte Ihre Anfrage jedoch Themen betreffen, die gar nicht in unsere Zuständigkeit fallen, teilen wir Ihnen auf diesem Wege mit, bei welchen Stellen Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten:
- Bei allgemeinen Fragen zum Corona-Virus, zum Grünen Pass, zu Reisewarnungen oder zu arbeitsrechtlichen Information oder zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe wählen Sie bitte die Nummer der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungs-sicherheit): 0800 555 621.
- Bei Fragen zu Impfterminen und Impfanmeldungen finden Sie unter
www.impfen.steiermark.at weiterführende Informationen.
Bitte beachten Sie: In den Bezirkshauptmannschaften liegen keinerlei Informationen zu Impfterminen auf und es können von uns auch keine Anmeldungen oder Termin-verschiebungen durchgeführt werden. - Bei Anfragen, die Ihr Testergebnis betreffen, kontaktieren Sie bitte 0316/877 67 00.
- Bei Problemen mit dem SMS für das Contact Tracing wenden Sie sich bitte an die Contact Tracing Taskforce unter 0720 506000.
- Covid-Zertifikat selbst ausdrucken: Melden Sie sich über die
ELGA-Plattform mit Ihrer Handysignatur oder Bürgerkarte an. Sie können hier Ihre persönliche Seite abrufen und vorhandene Zertifikate auf das Mobiltelefon laden oder als PDF ausdrucken.
- Die Ortsgemeinden erstellen Genesungszertifikate.
- Die Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 Epidemiegesetz können Sie unter
Gesundheit Steiermark - Gesundheitsserver - Land Steiermark einbringen.
Wir werden Ihre Anfrage umgehend beantworten, sofern diese nicht bereits aufgrund dieses Schreibens als beantwortet anzusehen ist.
2. Corona-Informationen der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Weitere Informationen zum Thema Corona-Virus gibt es
• auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-
schutz www.sozialministerium.at, hier ist auch stets eine aktuelle Liste der Risikogebiete veröffentlicht;
• auf der Homepage der AGES www.ages.at;
• bei der AGES-Infoline-Corona-Virus unter der Telefonnummer 0800 555 621 (7 Tage i.d. Woche, 0-24 Uhr); Coronavirus-Infolines
• bei Verdacht einer möglichen Corona-Virus-Erkrankung unter der Telefonnummer 1450
3. Impfungen
Allgemeine Informationen zum Thema Impfung, Impfstandorte bzw. Anmeldung zur Impfung usw. finden Sie unter www.impfen.steiermark.at oder unter der Tel.-Nr. 0800/555 621 (Impfhotline des Bundes).
Impfkoordinator/Gesundheitsfonds Steiermark Hofrat Mag. Michael Koren 0316/877-4803,
E-Mail: gfst@gfstmk.at
Informationen werden auch von Hausärzten erteilt.