Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 22.03.2024 über das "Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr" wird Folgendes festgelegt.