Lebensunterhalt
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark unterstützt Menschen mit Behinderung, wenn sie selbst zu wenig Geld für die Deckung ihrer Grundbedürfnisse haben.
Der Mensch mit Behinderung bekommt Geld, damit er zum Beispiel Essen, Kleidung und Wohnung bezahlen kann. Wie viel ein Mensch mit Behinderung bekommt, hängt von seinem Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension) ab.
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Der Mensch mit Behinderung muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss Unterstützung vom Land Steiermark in einem der folgenden Bereiche bekommen:
- Berufsleben,
- Tageseinrichtigungen,
- Wohnen, oder
- Hilfe zum Wohnen (z.B. Wohnassistenz)
Der Mensch mit Behinderung muss diese Hilfe gerade bekommen oder innerhalb der letzten sechs Jahre bekommen haben.
Hinweis: Menschen mit Behinderung bekommen vom Land Steiermark weniger Geld zum Lebensunterhalt, wenn sie in einer Einrichtung zum Wohnen der Behindertenhilfe leben.
Zuständige Stelle
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
- Bezirkshauptmannschaft
- in Graz: der Magistrat
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Einkommen
- Nachweis über die Miete
- über den Bezug der Wohnbeihilfe
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.