Mobile Veranstaltungen - mobiler Veranstaltungsbetrieb - Meldung
Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde zu melden.
Zuständige Stelle
Eigenständig oder im Rahmen einer Veranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmer/innen:
- Gemeinde
- in Graz: der Magistrat
Im Rahmen einer Veranstaltung mit über 1000 Teilnehmer/innen:
- Bezirkshauptmannschaft
- in Graz: der Magistrat