Führerscheinklasse AM (Mopedausweis) - Antrag
Allgemeine Informationen
Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.
Seit 19. Jänner 2013 ist für das Lenken von Mopeds die Lenkberechtigung Klasse AM (umgangssprachlich oft auch als "Mopedführerschein" bezeichnet) erforderlich. Diese Klasse findet sich am Führerschein - für jede Bewerberin/jeden Bewerber wird daher ein Scheckkartenführerschein ausgestellt.
Die Klasse AM kann ab 15. Jahren erworben werden. Die Ausbildung zur Erlangung der Lenkberechtigung für die Klasse AM kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Besitzt jemand eine Lenkberechtigung für die Klasse B, ist für das Lenken von Mopeds keine Lenkberechtigung Klasse AM erforderlich. Das Gleiche gilt bei Besitz einer der nachfolgend angeführten Lenkberechtigungen: A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.
HINWEIS
Personen, die keinen Wohnsitz in Österreich haben, dürfen ab
15. Jahren in Österreich Mopeds lenken, benötigen dafür aber einen
"Mopedführerschein" (Lenkberechtigung der Klasse AM). Die Klasse AM
(Scheckkartenführerschein) ist auch von anderen EWR-Staaten
anzuerkennen. Es besteht dahingehend künftig keine
Rechtsunsicherheit mehr. Auch wenn die bisherigen Mopedausweise
innerstaatlich als Lenkberechtigung für die Klasse AM gelten, ist
die Rechtslage (Frage der Anerkennung) von Mopedausweisen im
Ausland nicht eindeutig!
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre
- Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung ( Mopedprüfung)
- Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) am Übungsplatz
- Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor oder der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
- Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Lenken im öffentlichen Verkehr
- Unter 16 Jahren: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
- Ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM ab 20. Jahren beantragt wird.
Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.
Verfahrensablauf
Der Führerscheinakt wird mit Foto und allen Unterlagen der Behörde übermittelt, die die Herstellung des Führerscheins veranlasst. Allerdings muss die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber dann 15 Jahre alt sein. Zu dem Zeitpunkt hat die Fahrschule oder der Autofahrerclub auch einen vorläufigen Führerschein auszustellen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis - mit anderen Dokumenten ist eine Ausweisleistung nur bei der Führerscheinbehörde möglich!)
- Passfoto (Hochformat ca. 35 mm x 45 mm)
-
unter 16-Jährige: zusätzlich
- Einwilligungserklärung einer/eines Erziehungsberechtigten
Zusätzliche Informationen
Übergangsregelung Mopedausweis - Klasse AM
Mopedausweise bleiben weiterhin gültig, müssen aber bis 19. Jänner 2033 in einen Führerschein der Klasse AM umgeschrieben werden (Kosten: 49,50 Euro).
Vor dem 19. Jänner 2013 verhängte Lenkverbote gelten nach diesem Zeitpunkt als Entziehung der Lenkberechtigung.
Alkoholgrenze:
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt für unter 20-jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).