Namensänderung
Allgemeine Informationen
Folgende Personen haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens:
- Österreichische Staatsbürger/innen
- Staatenlosen oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
- Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich
Weitere Informationen über Namensänderungen finden Sie auf help.gv.at.