Öffnungszeiten

Bezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmannschaft© BH Voitsberg

Parteienverkehrszeiten in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg

Adresse:

Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg
Telefon: +43 (3142) 21520-0
Fax: +43 (3142) 21520-550
Fax-Sanitätsreferat: +43 (3142) 21520-551
(ausschließlich zur Übermittlung von Befunden - entspricht
 den Vorgaben der Gesundheitstelematik-Verordnung)

E-Mail: bhvo@stmk.gv.at
Homepage: http://www.bh-voitsberg.steiermark.at/
oder: http://www.steiermark.at/

 

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung
 

Amtsstunden:

Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Bürgerservicestelle:

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung

 

 Amtsärztin:

Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Forstfachreferat:

DI Christoph Freytag
Telefon: +43 (3142) 21520-270
Mobil: +43 (676) 866 40 270
Sprechtag: Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
III. Stock, Zimmer Nr. 43

 

 KUNDMACHUNG

I)   Amtsstunden
II)  Kunden- und Parteienverkehrszeiten
III) Einbringung von Schriftstücken gem. § 13 AVG

 

 

Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Einbringung von Schriftstücken
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
8570 Voitsberg, Schillerstraße 10
per Telefax: +43 (3142) 21520-550
Fax-Sanitätsreferat: +43 (3142) 21520-551 (→ ausschließlich zur Übermittlung von Befunden)
per E-Mail: bhvo@stmk.gv.at

 

2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/.

 

3. Elektronische Anbringen

Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die  technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.