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Jugend und Soziales

 
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  • Behindertenhilfen

    Menschen mit Behinderung sollen unterstützt werden, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.  
  • Beratung in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

    Sozialarbeiter/innen stehen Bürger/innen zur Information und Beratung in Fragen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.  
  • Beratung und Rechtsauskunft in der Obsorge und Erziehung

    Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe Eltern, werdende Eltern und Jugendliche zu deren Wohl zu beraten. Weiters unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger beratend.  
  • Durchführung der Seniorenurlaubsaktion

    Anträge auf Teilnahme an der Seniorenurlaubsaktion werden geprüft, die Teilnehmer auf verschiedene Gaststätten aufgeteilt und die Reiseleitung durchgeführt.  
  • Gefährdungsabklärung zur Sicherung des Kindeswohls

    Sozialarbeiter*innen nehmen Meldungen über Kindeswohlgefährdung entgegen und überprüfen die Gefährdungssituation nach einem standardisierten Verfahren. Es werden, wenn erforderlich, Hilfemaßnahmen zur …  
  • Gewährung von Kostenzuschüssen für Präventivhilfe

    Die Präventivhilfe ist eine Hilfe zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse von (werdenden) Eltern, Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten. Sie dienen der Förderung der Familien und der Entwicklung der Minderjährigen.  
  • Jugendschutz

    Medien, Gegenstände und Dienstleistungen, die eine Gefährdung für Jugendliche darstellen können, dürfen diesen nicht angeboten, vorgeführt, weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Bei der zuständigen …  
  • Kinderbildungs-/-betreuungseinrichtungen

    Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht tagsüber betreut werden, dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet und betrieben werden.  
  • Kostenersatz d. vollen Erziehung/d. Betreuung junger Erwachsener

    Die Kosten, die sich aus der Fremdunterbringung und der Betreuung von jungen Erwachsenen ergeben, haben die für den Minderjährigen Unterhaltspflichtigen rückwirkend für drei Jahre zu ersetzen.Die Kostenersatzpflicht besteht nur soweit sie nach ihren Lebensverhältnissen dazu imstande sind oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Erziehungshilfe dazu imstande waren.  
  • Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim

    Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit sonst nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.  
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung

    Die Unterstützung der Erziehung umfasst Maßnahmen die im Einzelfall die bestmögliche und verantwortungsbewusste Erziehung des Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten fördern. Diese Maßnahmen sollen …  
  • Maßnahmen zur vollen Erziehung

    Volle Erziehung ist die Herausnahme von Minderjährigen aus der Ursprungsfamilie zur Sicherung des Kindeswohles. Ist dies erforderlich, so ist eine Fremdunterbringung (bei Verwandten, bei Pflegefamilien, …  
  • Mitwirkung bei Auslandsadoptionen

    Die Vermittlung von Adoptionen in das und vom Ausland erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft (Magistrat Graz) wirkt im Verfahren …  
  • Mobile Pflege - Antrag auf Kostenzuschuss

    Einen Anspruch auf einen Kostenzuschuss zur mobilen Pflege (inkludiert 24-Stunden-Betreuung, mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege) haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund …  
  • Pflege-Adoptiv-Tageskinderwesen

    Bei Ansuchen um die Aufnahme eines Pflege- Adoptiv- oder Tageskindes führen Sozialarbeiter/innen die Eignungsfeststellung von Bewerber/innen durch. Die Auswahl einer Pflege-oder Adoptivfamilie wird abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des unterzubringenden Kindes.  
  • Pflegepersonen

    Pflegepersonen dürfen Pflegekinder unter 14 Jahren grundsätzlich nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde in Pflege und Erziehung übernnehmen.  
  • Rechtsfürsorge

    (1) Vertretung von Minderjährigen zur Sicherung verschiedener Rechtsansprüche (z.B.: Schadenersatzansprüche, Anspruch auf Waisenpensionen, Ansprüche in Verlassenschaftsverfahren ...)
    (2) Vertretung von …  
  • Sozialarbeit mit Erwachsenen und Menschen mit Behinderungen

    Sozialarbeiter/innen bieten Bürger/innen bei sozialen Fragen Information und Beratung.  
  • Sozialhilfe

    Durch die Sozialhilfe soll jenen Personen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht werden, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.  
  • Sozialunterstützung des Landes Steiermark

    Die Sozialunterstützung ist eine Leistung für Menschen, die in finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen), dem Einsatz der Arbeitskraft …  
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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