Beratung und Rechtsauskunft in der Obsorge und Erziehung

Allgemeine Informationen

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe Eltern, werdende Eltern und Jugendliche zu deren Wohl zu beraten. Weiters unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger beratend. In allen Teilbereichen wird auch die entsprechende Rechtsauskunft erteilt.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Zuständigkeit

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