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Geschichte der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg

Als Folge der Revolution 1848 im Kaisertum Österreich, die sich vor allem gegen den monarchischen Absolutismus richtete, kam es auch zur Gründung neuer Verwaltungsbehörden, nämlich Bezirkshauptmannschaften, mit Bezirkshauptmännern an der Spitze. Das damalige Herzogtum Steiermark wurde durch kaiserliche Entschließung vom 27.6.1849 mit Wirksamkeit ab 20.2.1850 in den Grazer, Brucker und Marburger Kreis aufgeteilt und in insgesamt 19 politische Bezirke untergliedert. Zu den sieben politischen Bezirken des Grazer Kreises zählte auch Stainz, dem auch die Regionen Voitsberg und Deutschlandsberg angehörten. Zusätzlich wurden noch 11 „exponierte Bezirkskommissariate" errichtet, eines davon in Voitsberg.


Diese ersten Bezirkshauptmannschaften wurden bald wieder aufgelöst und 1854 durch Bezirksämter ersetzt, welche sowohl für die Verwaltungs- und Justizgeschäfte zuständig waren. Auch in Voitsberg war ein Bezirksamt installiert. Nachdem sich diese Bezirksämter nicht bewährten, liefen seit 1863 Bemühungen, Verwaltung und Justiz zu trennen und Bezirkshauptmannschaften wieder einzuführen, was mit Reichsgesetz vom 19.5.1868 auch geschah. Die Durchführung dieses Gesetzes wurde mittels Verordnung des Ministers des Inneren vom 10.7.1868 mit der Bestimmung geregelt, dass die Bezirkshauptmannschaften am 31.8.1868 ihre Tätigkeit aufzunehmen haben. Die Region Voitsberg gehörte vorerst zum Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung. Mit Reichsgesetz vom 2.11.1890 und darauffolgender Kundmachung des Ministers des Inneren Graf Taffee vom 23.8.1891 kam es zur Gründung des politischen Bezirkes Voitsberg, dem die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Voitsberg zugewiesen wurden. Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg nahm ihre Tätigkeit am 1.10.1891 auf. Für einige Jahre, und zwar vom 1.6.1932 bis 28.2.1937 wurde die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg aufgelöst und als politische Expositur der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung geführt. Während des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich (1938-1945), waren alle Bezirkshauptmannschaften in Landratsämter umgewandelt.

 

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