Kundmachung "Verordnung über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Köflach"

Die Anlage (authentischer Plan im Maßstab 1:5.000) der Verordnung über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Köflach, kundgemacht am 11.08.2011 im Landesgesetzblatt Nr. 82/2011, ist bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Anlagenreferat, 2. Stock, Zi.Nr.: 26, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Die Amtsstunden sind: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Köflach

 Erläuterung

 Verorndungsplan