Hundekundelehrgang
Ausschreibung eines Kurses
Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hunde-kundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Aus organisatorischen Gründen beachten Sie bitte, dass angemeldete Personen, die bis zum 11.10.2023 keinen Zahlungsnachweis beim Veterinärreferat vorbringen, von der Anmeldungsliste gestrichen werden.