Hundekundelehrgang
Ausschreibung eines Kurses
Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hunde-kundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Aus organisatorischen Gründen beachten Sie bitte, dass angemeldete Personen, die bis zum 04.04.2024 keinen Zahlungsnachweis beim Veterinärreferat vorbringen, von der Anmeldungsliste gestrichen werden.
HUNDEKUNDELEHRGANG am 11.04.2024
Es gibt noch Restplätze für den Hundekundelehrgang am Freitag, 15.03.2024 von 14:00 - 18:00 Uhr!