Organstrafverfügung / Organmandat
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen
- bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder
- vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen
mittels Organstrafverfügung (auch Organmandat genannt) Geldstrafen bis zu einer Höhe von 90 Euro einzuheben.
Eine Organstrafverfügung wird ausgestellt, wenn z.B. falsch geparkt oder die Lenkerin bzw. der Lenker eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.
Gegen die Organstrafverfügung können Sie kein Rechtsmittel möglich.
Dieses Verfahren soll dazu dienen, bei geringfügigen Übertretetungen so rasch als möglich abzustrafen.
Von der bargeldlosen Organstrafverfügung spricht man dann, wenn die Bezahlung mittels Kreditkarte oder Zahlschein möglich ist.
Wird die festgesetzte Strafe nicht binnen zwei Wochen nicht bezahlt, wird die Organstrafverfügung gegenstandslos. Es wird Anzeige an die Verwaltungsbehörde erstattet und entweder ein Verfahren zur Erlassung einer Anonymverfügung, einer Strafverfügung oder aber ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In einem solchen Verfahren kann auch eine höhere Strafe verhängt werden als in der Organstrafverfügung.
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